Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Eigentumsvorbehalt :
Der Verkaufsgegenstand sowie das Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf ihn folglich nicht verkaufen, verschenken, vermieten, verpfänden oder in irgendeiner Weise über ihn gegenüber einem Dritten verfügen. Er verpflichtet sich, es gegen Brandrisiken zu versichern. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, diesen Vertrag in das Register für Eigentumsvorbehaltsverträge einzutragen, alle Rechte aus diesem Vertrag abzutreten und die Kosten für die Eintragung zu tragen.
2. Preis :
Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken. Sie sind für uns erst ab dem Zeitpunkt verbindlich, an dem die Bestellung von unserem Haus angenommen wurde. Wir behalten uns eventuelle Preisänderungen vor.
3. Zahlung :
Alle Zahlungen sind direkt an uns zu richten (Bankkonto UBS). Wir behalten uns das Recht vor, alle Forderungen abzutreten; die daraus entstehenden Bank-, Inkasso-, Diskont- und Zinskosten gehen ab dem Tag der Abtretung zu Lasten des Käufers. Alle nicht abgetretenen Forderungen werden zum jeweils gültigen Zinssatz verzinst.
4. Lieferung :
Die Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Verzögerung der Lieferung berechtigt den Käufer nicht, irgendeine Entschädigung zu fordern oder den Kaufvertrag zu annullieren. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in Payerne. Grundsätzlich gilt das Material als unbegutachtet geliefert.
5. Der Versand
Der Versand der Ware erfolgt auf Risiko des Käufers. Dieser ist verpflichtet, die Sendung bei Erhalt zu prüfen und uns innerhalb von drei Tagen über Verlust oder Beschädigung zu informieren.
6. Garantie :
Die Garantiebedingungen und -dauer, die wir anwenden, sind die vom Hersteller festgelegten Bedingungen. Unsere Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Austausch von Teilen, die von uns als defekt anerkannt werden. Die Kosten für Demontage, Montage und Transport gehen zu Lasten des Kunden. Die Garantie für die Funktionsfähigkeit gilt nur, wenn die Maschine ordnungsgemäß verwendet und gewartet wurde. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch normalen Verschleiß verursacht werden; sie gilt nicht für Verschleißteile, Reifen, Batterien, elektrische Geräte und dergleichen. Sofern nicht besonders vereinbart, erstreckt sich die Garantie nicht auf gebrauchte Geräte. Im Falle einer Garantie für gebrauchte Geräte wird diese unter Berücksichtigung des Abnutzungsgrads des Geräts festgelegt. Für alle neuen Geräte gilt eine Garantie von einem Jahr.
7. Garantie bei Rücknahme :
Das von der Firma AgriDubey SA übernommene Fahrzeug oder die übernommene Maschine wird vom Käufer garantiert, dass sie sich in einem guten Betriebs- und Wartungszustand befindet. Er garantiert auch, dass der von ihm abgetretene Gegenstand frei von versteckten Mängeln wie Schweissnähten, Rissen usw. ist.
8. Das Haus AgriDubey SA
Behält sich das Recht vor :
- die von einem ihrer Vertreter unterzeichneten Kaufverträge zu annullieren ;
- die Rechte aus diesem Vertrag abzutreten.
9. For :
Für alle Diskussionen oder Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergeben können, erklären die Parteien, Payerne als Gerichtsstand anzunehmen.